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Grundlegendes zur Zylinderkopf-Instandsetzung |
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Wie oft kann man instand setzen? |
Ein Zylinderkopf kann grundsätzlich mehrfach instandgesetzt werden, jedoch gibt es klare technische Grenzen, die von Schaden, Materialzustand und bisherigen Reparaturen abhängen. Faktoren, die die Anzahl der Instandsetzungen bestimmen Planschleifen (Planen):
Risse und Schweißarbeiten:
Ventilsitze und Führungen:
Praxis-Erfahrung
Kurz gesagt: Es gibt keine feste Zahl, sondern eine technische Grenze. |
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Wie wird ausgetauscht? |
In den letzten 15 Jahren hat sich eine Austausch-Methode etabliert, die technisch oft undurchsichtig ist: Der Betreiber tauscht bei seinem neuen Motor die Zylinderköpfe aus. Der Service bringt instandgesetzte Köpfe mit, deren Herkunft, Anzahl der Reparaturen und Materialzustand meist unbekannt sind. Die alten Köpfe werden als Pfand mitgenommen, wieder instandgesetzt und an andere Motoren weitergegeben. Dadurch kann es passieren, dass Kunden gebrauchte Köpfe erhalten, die bereits an ihre Grenzen stoßen – Ärger ist vorprogrammiert. |
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Unsere Empfehlung! |
Legen Sie sich einen zweiten Satz Zylinderköpfe als Reserve zu, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Noch wichtiger ist jedoch, Ihre Köpfe instandsetzen zu lassen und dieselben zurückzubekommen – das ist langfristig günstiger und erspart viel Ärger. |
Pfand = Tauschteil (Altteil)
Alle Tauschteile die über oder von agrafarm.de geliefert werden, setzen die Rückgabe eines typengleichen, montierten, vollständigen und instandsetzungsfähigen Altteils voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Tauschteile dürfen keine weiteren Mängel oder Fehler aufweisen, außer die die auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
Verpackung der Altteile
Für die Rücksendung der Altteile unbedingt die Originalverpackung verwenden bzw. die die im Austausch geliefert wurde.
Beispiel: wurden instandgesetzte Teile auf einer Palette geliefert so muss die Rücksendung ebenso auf einer Palette erfolgen.
Die Ware muss für den Transport ordnungsgemäß gesichert werden und frei zugänglich sein z.B. für einem Hubwagen o.ä.
Rücksendung/Abholung der Altteile
Rücksendung der Altteile: die Rücksendung erfolgt kundenseitig, an die von uns vorgegebene Adresse (innerhalb Deutschlands)
Abholung der Altteile: die Abholung kann kostenpflichtig bei uns beauftragt werden
Rückerstattung
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Bei jeder Lieferung eines Tauschteils, sofern Altteile seitens Auftragsgeber (Endkunde) nicht im Voraus zugestellt wurden, wird ein Altteil-Pfandbetrag inkl. Altteilsteuer berechnet.
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Mit der Rückgabe des Altteils hat der Auftragsgeber (Endkunde) einen Anspruch auf die Rückzahlung des Altteil-Pfandbetrages, sofern dieser wie unter Punkt 1. berechnet wurde.
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Dieser Anspruch erlischt mit Ablauf des 12. Monats ab dem Rechnungsdatum.